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 "Ziel des Hundesportes ist die größtmögliche Harmonie zwischen Mensch & Hund"

Diesen Kernsatz und weitere sechs Grundsätze im Bereich des Hundesportes beschloss die Delegiertenversammlung des "Deutschen Hundesportverbandes" (dhv) am 28.05.2000 in Frankfurt.

Damit kann der Deutsche Hundesportverband und seine Mitglieder wesentlich zur Lösung der gegenwärtigen Probleme in Deutschland beitragen.

Ethische Grundsätze für die Ausbildung von Hunden und den Sport mit dem Hund im dhv

"Präambel"

Seit mehr als zwölftausend Jahren ist der Hund Gefährte des Menschen. Durch die Domestikation ist der Hund eine Sozialgemeinschaft mit dem Menschen eingegangen und auf ihn angewiesen. Damit erwächst dem Menschen eine für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Hundes besondere Verantwortung. Sie lässt sich im Einzelnen in den folgenden ethischen Grundsätzen formulieren:

Die ethischen Grundsätze des Hundes offenbaren sich nicht allein im Denken. Ihre Umsetzung ist am Umgang des Menschen mit seinem Hund am besten zu erkennen. Verantwortung für einen Hund zu übernehmen setzt gute Kenntnisse über dessen natürliche Veranlagung, Bedürfnis und Verhaltensweisen voraus. Fehlen dem Hundehalter oder Hundesportler diese Kenntnisse, so sollten diese Grundlagen des Wissens um den Hund erworben werden.

"Ethische Grundsätze"

Der physischen wie psychischen Gesundheit des Hundes gebührt oberste Priorität. Deshalb gilt neben der Bedürfnisbefriedigung Nahrung und Pflege sowie Auslauf, als oberstes Prinzip ein tiergerechter, artgemäßer und gewaltfreier Umgang mit dem Hund.

Selbstverständlich ist die ausreichende Versorgung des Hundes mit Nahrung und Wasser, sowie die Fürsorge für seine Gesundheit, die unter anderem regelmäßige Impfung und ärztliche Untersuchungen einschließt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, dem Hund regelmäßigen Kontakt mit Menschen und genügend Beschäftigung zur Befriedigung seines Bewegungsbedürfnisses zu gewähren.

Die Haltung des Hundes muss seinen natürlichen Bedürfnissen insbesondere auch nach Sozialkontakt mit dem Menschen angepasst sein. Ist Zwingerhaltung unumgänglich, so muss neben ausreichendem Raum für die Bewegung des Hundes und ausreichendem Witterungsschutz pro Tag auch ein mehrstündiger intensiver Umgang mit Menschen garantiert sein (siehe auch die entsprechenden Vorschriften des Tierschutzgesetzes).

Am besten lebt der Mensch mit seinem Hund in einer Wohnung bzw. in einem Haus so zusammen, dass der Hund von sich aus stets die Möglichkeit hat, mit dem Menschen Kontakt aufzunehmen. Lässt sich dies nicht realisieren, so muss der Mensch unbedingt ausreichend Zeit für seinen Hund aufbringen. Der Hund ist auf den Menschen als Sozialpartner angewiesen.

Im Laufe der Geschichte hatte der Hund die verschiedensten Aufgaben als Helfer des Menschen zu leisten. In der modernen Welt sind ein großer Teil dieser Aufgaben durch die Technik übernommen worden. Daher hat heute der Hundebesitzer die Pflicht, dem Hund entsprechend dessen Veranlagung als Ersatz für verloren gegangene Aufgaben ausreichend Bewegung und Betätigung in Verbindung mit intensivem Kontakt zum Menschen zu ermöglichen.

Der Hund sollte seinen Anlagen und seinem Leistungsvermögen entsprechend beschäftigt werden. Hierzu gehören neben ausreichenden Auslauf auch die intensive Beschäftigung mit Tätigkeiten, die die Lernfähigkeit, den Bewegungsdrang sowie die übrigen Anlagen des Hundes berücksichtigen. Die verschiedenen Formen des Hundesports sind hierfür hervorragend geeignet. Nicht ausreichend beschäftigte Hunde können auffällig werden und führen zu Beanstandungen in der Öffentlichkeit.

Der Mensch, der seinen Hund ausbildet oder gemeinsam mit dem Hund Sport betreibt, hat sich und den ihm anvertrauten Hund einer sorgfältigen Ausbildung zu unterziehen, deren Ziel die größtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Hund ist.

Das Ziel aller Ausbildungen ist das Vermitteln von Lerninhalten, die für den jeweiligen Hund machbar sind. Die harmonische Übereinstimmung zwischen dem Menschen und seinem Hund, unabhängig davon, wo dieser im Hundesport eingesetzt wird, ist allen Tätigkeiten zugrunde zu legen. Zur Harmonie kann man nur gelangen, wenn man sich weitestgehend in den Hund und seine Anlagen hineinversetzt. Der Mensch ist dem Hund tatsächlich in der Intelligenz überlegen. Sie zum harmonischen Zusammenleben mit dem Hund zu nutzen, ist daher eine selbstverständliche Aufgabe. Es besteht die ethische Verpflichtung den Hund zu erziehen und ausreichend auszubilden. Die dabei verwendeten Methoden müssen die gesicherten Erkenntnisse der Verhaltenswissenschaften, insbesondere der Kynologie, berücksichtigen. Zur Erreichung des Erziehungs-, Ausbildungs- oder Trainingseffekts ist stets die gewaltfreie und für den Hund positive Methode einzusetzen. Nicht artgerechte Ausbildungs-, Erziehungs- und Trainingshilfsmittel sind abzulehnen (siehe Tierschutzgesetzt).

Der Einsatz des Hundes im Sport muss sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des Leistungsvermögen durch medikamentöse oder nicht tiergerechte Einwirkung durch den Menschen ist abzulehnen.

Der Mensch muss sorgfältig die Veranlagungen seines Hundes erkunden. Von einem Hund Leistungen zu verlangen, die dieser nicht erbringen kann, widerspricht jedem ethischen Bewusstsein. Der sich seiner Verantwortung bewusste Hundefreund wird nur mit gesunden und leistungsfähigen Hunden an Prüfungen, Wettkämpfen und am Training teilnehmen. Im Zweifelsfall sollte die Unbedenklichkeit durch einen Tierarzt bestätigt werden. Die aus falschem Ehrgeiz oder aus wirtschaftlichen Interessen vorgenommenen, nicht tiergerechten Einwirkungen oder psychischen wie physischen Manipulationen des Hundes sind mit ethischen Grundsätzen nicht zu vereinbaren.

Der tiergerechte und möglichst artgerechte Umgang mit dem Hund hat eine persönlichkeitsprägende Bedeutung besonders auch für junge Menschen. Diese Bedeutung ist im Hundesport stets zu fördern.

Gerade die Jugend ist offen für neue Beschäftigungsmöglichkeiten auf ethischer Basis mit dem Hund. Dadurch erhält der Verband neue Impulse für seine Fortentwicklung und Zukunftssicherung.

Die Verantwortung des Menschen für den ihm anvertrauten Hund muss sich auch auf die Zeit erstrecken, in der der Hund in seinem Leistungsvermögen nachlässt. Der Mensch muss dem Hund einen angenehmen, dem Gesundheits- und Alterszustand des Hundes entsprechenden letzten Lebensabschnitt gewähren. 

Eine möglichst tiergerechte Altersversorgung und -betreuung ist für einen ethisch orientierten Menschen selbstverständlich. Es ist dies ein Zeichen der Dankbarkeit gegenüber dem Hund als Partner in seinen lebhafteren Zeiten.